AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Eduard Burchart Fotografie
1. Geltung
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebotes des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Produktionsaufträge
2.1 Alle Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
2.2 Eine Auftragserteilung gilt erst als verbindlich, wenn diese in schriftlicher Form, als Vertrag, vom Kunden und Fotografen unterzeichnet ist und die darin vereinbarte Anzahlung beim Fotografen eingegangen ist.
2.3 Vorbehältlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
2.4 Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Beanstandungen, gleich welcher Art, zugegangen, so gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Honorar und Nebenkosten
3.1 Wird die für die Aufnahme-Arbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Honorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeit-Honorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahme-Arbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2 Der Kunde hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. Material- und Laborkosten, Reisekosten, Parkgebühren, erforderliche Spesen, Versandkosten etc.).
3.3 Der Kunde erwirbt das zu übertragenden Nutzungsrecht erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4. Nutzungsrechte
4.1 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke. Die Urheberrechte werden nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung wird demnach ausgeschlossen und bedarf ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Fotografen.
4.2 Die Übertragung und Einräumung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.3 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zur Eigenwerbung des Fotografen auf Internetseiten, in Printmedien oder Veröffentlichungen verwendet werden dürfen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
4.4 Bei jeder Veröffentlichung von Bildmaterial im Internet oder in Printmedien ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
4.5 Unterbleibt die Benennung des Fotografen wie im Punkt 4.4 beschrieben, so hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Honorars zu zahlen.
5. Haftung und Schadensersatz
5.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
5.2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
5.3 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.4 Bei einem Verlust von Bildmaterial beschränkt sich die Ersatzpflicht des Fotografen darauf, dem Kunden neues Bildmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Schadensersatzansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.5 Der Fotograf verwahrt die Original-Aufnahmedateien (RAW-Dateien) sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Kunden und bietet ihm die Original-Aufnahmedateien (RAW-Dateien) zum Kauf an.
5.6 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie-Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.
5.7 Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
6. Nebenpflichten
6.1 Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahmeproduktion wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in meinen aktuellen Datenschutzbestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.2 Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.
8.3 Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 01.01.2024